Marketing Celle

 Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den Beklagten, es zu unterlassen gegenüber Verbraucher:innen die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln oder inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über Ernährungsberatung zu verwenden oder sich auf diese unzulässigen Klauseln zu berufen. Die unzulässigen Klauseln können dem Urteil des Oberlandesgerichtes entnommen werden. Der Anbieter hat den Einspruch gegen das Versäumnisurteil zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az. 13 UKl 1/24).

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